In unseren Räumen ist es notwenig die Daten der Besucherinnen und Besucher zu erfassen. Wir nutzen dazu die Luca-App.

Diese kann im App-Store oder Play-Store kostenlos auf das Handy geladen werden. Wir empfehlen den Download.
Alle übrigen müssen ihre Besuchsdaten handschriftlich hinterlassen.

Sollte es die aktuellen Bestimmungen dies erforderlich machen werden wir uns auch an die 3G-Regel halten. Das bedeutet für unsere Besucher:innen: Geimpft - Genesen - Getestet. Wir bitten die entsprechenden Nachweise mitzubringen und vorzuzeigen. Ohne die Nachweise können wir leider niemanden an unseren Angeboten teilnehmen lassen.


Hygieneplan

für das Mütter-Kinder-Zentrum und das Familienzentrum

Erstellt von unserer Hygienebeauftragten Henrike Gerling-Jacobs.


1. Persönliche Hygiene

Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.

Die wichtigsten Maßnahmen hierbei sind:
  • Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns, Halsschmerzen, Gliederschmerzen, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall) dürfen die Räumlichkeiten nicht betreten werden.
  • Im Falle einer akuten Erkrankung während eines Kurses soll, soweit vorhanden, ein Mund-Nasen-Schutz angelegt und die betroffene Person unverzüglich aus der Einrichtung begleitet bzw. bei Minderjährigen eine Abholung durch die Erziehungsberechtigten veranlasst werden.
  • Der Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Menschen muss ausnahmslos eingehalten werden.
  • Mit den Händen sollte das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute, d. h. Mund, Augen und Nase, nicht berührt werden.
  • Berührungen, Umarmungen und Händeschütteln sind zu unterlassen.
  • Gründliche Handhygiene ist bei Nutzung der Räumlichkeiten verpflichtend (nach dem Betreten der Einrichtung, vor und nach dem Toilettengang und vor den Kursen). Die Handhygiene erfolgt durch Händewaschen mit bereit gestellter Seife für 20-30 Sekunden oder ebenfalls zur Verfügung gestellter Händedesinfektion. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden.
  • Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken sind möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anzufassen, sondern ggf. mit dem Ellenbogen. Im Rahmen der Gegebenheiten sollten Türen offengehalten oder ausschließlich vom Kursleiter geöffnet bzw. geschlossen werden.
  • Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen. Beim Husten oder Niesen ist größtmöglicher Abstand zu anderen Personen zu halten, am besten wegdrehen.
  • Das RKI empfiehlt ein generelles Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in bestimmten Situationen (ÖPNV, Büro) im öffentlichen Raum. Diese Empfehlung ist auch für die Teilnahme an einem Kurs sinnvoll. Mit einer solchen Alltagsmaske (textile Bedeckung, Behelfsmaske, Schal, Tuch) können Tröpfchen, die man z. B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Dies darf aber nicht dazu führen, dass der Abstand unnötigerweise verringert wird. Trotz Maske sind die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, zwingend weiterhin einzuhalten.
2. Raumhygiene

2.1 Büro, Kursräume und Flure

Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss auch im Gebäude ein Abstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden. Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens in jeder Pause, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Eine Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird.

 2.2 Reinigung

Die Reinigung der benutzten Kursräume wird durch das Familienzentrum/Mükize Bassum e.V. gewährleistet. Die Mieter bzw. Kursleiter werden dazu angehalten, Türklinken selbstständig regelmäßig mit bereit gestelltem Desinfektionsmittel zu reinigen.

Wird eine sofortige Desinfektion im Einzelfall als notwendig erachtet, so verwendet der Mieter bzw. Kursleiter hierfür ebenfalls zur Verfügung gestelltes Desinfektionsmittel.

2.3 Hygiene im Sanitärbereich

In allen Toilettenräumen werden ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt. Ebenso werden die entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher und Hygieneartikel bereitgestellt und entleert.

Eine Reinigung der Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Türklinken wird täglich durch das Familienzentrum/Mükize Bassum e.V. veranlasst.


3. Infektionsschutz während der Bring- und Abholzeit minderjähriger Kinder

Insbesondere während der Bring- und Abholzeiten von minderjährigen Kursteilnehmern muss gewährleistet sein, dass der Mindestabstand eingehalten wird. Deshalb dürfen nur die Kursteilnehmer das Gebäude betreten. Erziehungsberechtigte werden angehalten, vor der Tür zu warten. Der jeweilige Mieter bzw. Kursleiter holt Kursteilnehmer an der Haustür ab, sorgt für die Händehygiene und bringt diese nach Kursende wieder nach draußen. Die Haustür ist in der Regel verschlossen zu halten.


4.  Besondere Maßnahmen bei der Erteilung von Kursen

Die Kursteilnehmer kommen pünktlich, aber auch nicht zu früh, zu den Kursen und verlassen das Gebäude direkt nach Ende des Kurses. Ein Aufenthalt in den Fluren und im Treppenhaus ist nicht gestattet.

Geräte und Materialien des Mükize Basssum e.V./Familienzentrum müssen nach Gebrauch von den Kursleitern desinfiziert werden.

Die aktuellen Verordnungen des Landes Niedersachsen sind zu beachten und müssen eingehalten werden.

 

5. Kindergarten

Für den Kindergarten gelten die aktuellen Richtlinien des Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplan Corona, Kindertagesbetreuung.

Das heißt bis auf Weiteres

Mundschutz bei Betreten des Gebäudes
  • Einhaltung der Abstandsregeln durch geregelte entzerrte Hol- und Bringzeiten
  • Vor dem Betreten des Kiga sind den Kindern die Hände zu waschen. Den Eltern/Großeltern steht auch Händedesinfektion zur Verfügung
  • Erwachsene und Kinder mit Krankheitszeichen betreten nicht das Gebäude
  • Jede Person, die das Gebäude betritt, trägt sich im Kontaktbogen ein
  • Es werden feste, kleine Gruppen gebildet.
  • Den Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist Folge zu leisten